Gesetz zur Einführung von Visum
1.Jeder und Jede, die unseren Staat besuchen möchte und nicht im Besitz eines gültigen Schülerausweises bzw. eines vom Innenministerium ausgestellten Ausweises für Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule ist, darf den Staat Albertopia erst nach dem Erhalt eines Visum betreten.
2.Dieses Visum wird am Haupteingang gegen folgende Gebühren ausgegeben:
2.1 Tagesvisa Erwachsener (>16 Jahre) = 2 €
2.2 Tagesvisa Kind (7-16 Jahre) = 1 €
2.3 2-Tages-Visa Erwachsener = 3 €
2.4 2-Tages-Visa Kind = 1,50 €
3.Das Visum wird von Mitarbeitern des Innenministeriums ausgestellt und ist mit dem Stempel des Staates Albertopia, dem Namen des Besitzers sowie der Unterschrift des Austellers versehen. Auf Aufforderung ist das Visum jedem Vollzugsbeamten des Staates Albertopia zu zeigen.
4.Das Visum darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte wird strafrechtlich verfolgt.